
Psychosoziale und juristische Prozessbegleitung für Opfer von Gewalt
Psychosoziale und juristische Prozessbegleitung im Strafverfahren
Wenn jemand Opfer von Gewalt wird, ist ein Gerichtsverfahren oft sehr belastend – besonders emotional. Die sogenannte Prozessbegleitung soll helfen, damit Betroffene besser durch diese schwierige Zeit kommen. Sie ist ein wichtiges Recht für Opfer im Strafverfahren.
Wer hat Anspruch auf Prozessbegleitung?
Prozessbegleitung kann kostenlos in Anspruch genommen werden – unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel wenn:
- man Opfer von Gewalt, gefährlicher Drohung oder sexuellen Übergriffen (z. B. Vergewaltigung) ist
- man von Stalking oder Hass im Netz betroffen ist
- Kinder häusliche Gewalt miterlebt haben
- nahe Angehörige (z. B. Eltern, Ehepartner, Kinder, Geschwister) einer durch eine Straftat getöteten Person betroffen sind – auch dann, wenn sie Zeugin oder Zeuge der Tat waren
Was ist Prozessbegleitung?
In Österreich besteht Prozessbegleitung aus zwei Teilen:
- Psychosoziale Prozessbegleitung
- Unterstützung bei der Anzeige und bei Gerichtsterminen
- Hilfe beim Umgang mit Angst, Stress und Belastung
- Juristische Prozessbegleitung
- Rechtsberatung und Vertretung durch eine Anwältin oder einen Anwalt
- Begleitung während des Strafprozesses vor Gericht
Prozessbegleitung im Zivilverfahren
Wenn ein Zivilverfahren (z. B. Scheidung, Besuchsrecht, Schadenersatz) in Zusammenhang mit einer Straftat steht, haben Betroffene Anspruch auf psychosoziale Begleitung – aber nicht auf juristische Begleitung im Zivilverfahren.
Kosten und Dauer
- Die Prozessbegleitung ist immer kostenlos, egal wie das Verfahren ausgeht.
- Wird der Täter oder die Täterin verurteilt, kann er/sie bis zu 1.000 Euro der Kosten ersetzen müssen.
- Bei Freispruch zahlt der Staat die Kosten.
- Die Begleitung gilt für das gesamte Verfahren.
Wer hat Anspruch auf Prozessbegleitung?
- Meist ab der Anzeige bei der Polizei.
- In Ausnahmefällen auch schon vorher – z. B. bei einer Beratung, ob eine Anzeige sinnvoll ist.
Polizei und Gerichte müssen Betroffene frühzeitig auf die Möglichkeit der Prozessbegleitung hinweisen.
Wer hat Anspruch auf Prozessbegleitung?
Gewaltschutzeinrichtungen in ganz Österreich bieten Frauen kostenlose psychosoziale und juristische Prozessbegleitung durch speziell geschulte Expertinnen an.
- Prozessbegleitungseinrichtungen
- Hilfsangebote bei Gewalt gegen Frauen – Österreichweiter Überblick
- Frauenhelpline gegen Gewalt 0800 222 555 (österreichweit gebührenfrei, rund um die Uhr, anonym und kostenlos) informiert über Einrichtungen, die Ihrem Wohnort am nächsten sind und Prozessbegleitung anbieten.