Prozessbegleitung

Psychosoziale und juristische Prozessbegleitung für Opfer von Gewalt

Psychosoziale und juristische Prozessbegleitung im Strafverfahren

Wenn jemand Opfer von Gewalt wird, ist ein Gerichtsverfahren oft sehr belastend – besonders emotional. Die sogenannte Prozessbegleitung soll helfen, damit Betroffene besser durch diese schwierige Zeit kommen. Sie ist ein wichtiges Recht für Opfer im Strafverfahren.

Prozessbegleitung kann kostenlos in Anspruch genommen werden – unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel wenn:

  • man Opfer von Gewalt, gefährlicher Drohung oder sexuellen Übergriffen (z. B. Vergewaltigung) ist
  • man von Stalking oder Hass im Netz betroffen ist
  • Kinder häusliche Gewalt miterlebt haben
  • nahe Angehörige (z. B. Eltern, Ehepartner, Kinder, Geschwister) einer durch eine Straftat getöteten Person betroffen sind – auch dann, wenn sie Zeugin oder Zeuge der Tat waren

In Österreich besteht Prozessbegleitung aus zwei Teilen:

  1. Psychosoziale Prozessbegleitung
    • Unterstützung bei der Anzeige und bei Gerichtsterminen
    • Hilfe beim Umgang mit Angst, Stress und Belastung
  2. Juristische Prozessbegleitung
    • Rechtsberatung und Vertretung durch eine Anwältin oder einen Anwalt
    • Begleitung während des Strafprozesses vor Gericht

Wenn ein Zivilverfahren (z. B. Scheidung, Besuchsrecht, Schadenersatz) in Zusammenhang mit einer Straftat steht, haben Betroffene Anspruch auf psychosoziale Begleitung – aber nicht auf juristische Begleitung im Zivilverfahren.

  • Die Prozessbegleitung ist immer kostenlos, egal wie das Verfahren ausgeht.
  • Wird der Täter oder die Täterin verurteilt, kann er/sie bis zu 1.000 Euro der Kosten ersetzen müssen.
  • Bei Freispruch zahlt der Staat die Kosten.
  • Die Begleitung gilt für das gesamte Verfahren.
  • Meist ab der Anzeige bei der Polizei.
  • In Ausnahmefällen auch schon vorher – z. B. bei einer Beratung, ob eine Anzeige sinnvoll ist.

Polizei und Gerichte müssen Betroffene frühzeitig auf die Möglichkeit der Prozessbegleitung hinweisen.

Gewaltschutzeinrichtungen in ganz Österreich bieten Frauen kostenlose psychosoziale und juristische Prozessbegleitung durch speziell geschulte Expertinnen an.