
Politik und Wahlrecht
Vielfalt stärkt Demokratie: Mehr Perspektiven führen zu gerechteren und nachhaltigeren Lösungen. Die Beteiligung von Frauen in der Politik ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu mehr Gerechtigkeit, Chancengleichheit und echter Demokratie. Politik betrifft alle Lebensbereiche – Arbeit, Familie, Bildung, Gesundheit, Umwelt – und somit auch Frauen in ihrer Vielfalt. Wenn Frauen in politischen Ämtern unterrepräsentiert sind, fehlt ein wichtiger Teil der Gesellschaft in Entscheidungsprozessen. Frauen machen über 50 % der Bevölkerung aus – politische Entscheidungen sollen ihre Lebensrealität widerspiegeln.
Frauen bringen oft andere Perspektiven, Erfahrungen und Bedürfnisse in die Politik ein als Männer. Nur wenn diese Vielfalt in politischen Gremien sichtbar ist, können Gesetze und Maßnahmen entstehen, die für alle Menschen gut funktionieren. Studien zeigen außerdem: Dort, wo Frauen in der Politik mitbestimmen, wird häufiger in soziale Gerechtigkeit, Bildung und Gesundheitsversorgung investiert. Studien zeigen, dass Politikerinnen sich öfter für soziale Gerechtigkeit, Bildung, Umwelt und Gleichstellung einsetzen.
Vorbildwirkung: Sichtbare Politikerinnen motivieren junge Frauen zur Teilhabe und zum Engagement. Die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen ist auch eine Frage der Vorbildwirkung. Wenn Mädchen und junge Frauen sehen, dass Frauen in der Politik erfolgreich sind, stärkt das ihr Selbstvertrauen und ihre Bereitschaft, selbst Verantwortung zu übernehmen. Politische Mitbestimmung von Frauen bedeutet also nicht nur Gerechtigkeit im Heute, sondern auch Hoffnung und Motivation für zukünftige Generationen.
Außerdem hat Österreich – wie viele andere Länder – Gesetze zur Gleichstellung. Diese müssen sich auch in der politischen Realität widerspiegeln. Eine echte Demokratie lebt von Beteiligung – und zwar von allen Menschen, nicht nur von einem Teil. Deshalb ist es wichtig, dass Frauen in der Politik nicht nur mitreden dürfen, sondern auch mitentscheiden.
Politische Vertretung in Österreich (Stand 2024)
- Nationalrat: ca. 41 % Frauenanteil
- Landtage: durchschnittlich 35–38 %
- Gemeinden: Bürgermeisterinnen nur etwa 10 %
- In der Bundesregierung: mehrere Ministerinnen, aber immer noch weniger Frauen als Männer
Politik in Österreich ist vielerorts noch männerdominiert und von Netzwerken geprägt, die für Frauen schwer zugänglich sind. Ebenso sind die Strukturen oft für Frauen nicht machbar: Sitzungen finden spätabends statt, fehlende Vereinbarkeit mit Familie und sexistische Vorurteile. Politikerinnen sind auch oft überdurchschnittlich häufig Ziel von Hass, Drohungen und sexistischer Hetze. Viele ziehen sich deshalb aus der Öffentlichkeit zurück. Frauen mit Migrationshintergrund, aus Arbeiterfamilien oder mit Behinderung sind besonders unterrepräsentiert. Demokratie braucht aber die gleichberechtigte Stimme von Frauen – auf allen Ebenen. Nur mit fairer Repräsentation, gezielten Fördermaßnahmen und mutiger Kulturveränderung wird politische Gleichstellung Wirklichkeit.
Mehr Frauen in die Politik heißt: mehr Demokratie für alle.
Maßnahmen für mehr Gleichstellung in der Politik
| Maßnahme | Wirkung |
|---|---|
| Frauenquoten | Erhöhen systematisch den Anteil von Frauen |
| Mentoring & Förderung | Unterstützen Frauen auf dem Weg in Führungsrollen |
| Kinderbetreuung & Vereinbarkeit | Erleichtern politisches Engagement mit Familie |
| Gendergerechte Sprache & Kultur | Fördern Respekt und Inklusion |
| Bekämpfung von Online-Hass | Schutz vor digitaler Gewalt |
Bildungs- und Beteiligungsprojekte
- Politikworkshops für Frauen (insbesondere auch für junge Frauen) (z. B. Frauen*Volksbegehren, BJV-Projekte)
- Girls’ Day in Parlamenten: Einblick in politische Berufe
- Initiativen wie „Frau Abgeordnete“, „Club Alpha“ oder „Sorority“ fördern politische Bildung und Netzwerke

Das Frauenministerium
Staatssekretariat für Frauenfragen, Frauenministerium und als Organisationseinheit „Sektion“ in verschiedensten Ressorts – die Frauenangelegenheiten haben eine bewegte Geschichte.
Begonnen hat die ausdrückliche Beschäftigung mit Frauenfragen – in Verbindung mit Familienpolitik – 1971 durch ein Staatssekretariat im Bundeskanzleramt (Elfriede Karl, SPÖ). 1979 gibt es sogar zwei Frauenstaatssekretärinnen, eine für allgemeine Frauenfragen (Johanna Dohnal, SPÖ, im Bundeskanzleramt) und eine für Anliegen von berufstätigen Frauen (Franziska Fast, SPÖ, im Sozialministerium); die Zuständigkeit ist damit nicht weiter mit dem Bereich Familie kombiniert. Damit gab es zum ersten Mal eine offizielle Stelle für Frauenpolitik. Diese Stelle war unabhängig von der Familienpolitik. 1990 wurde daraus zum ersten Mal ein eigenes Frauenministerium. Es war Teil des Bundeskanzleramts. Johanna Dohnal wird erste Frauenministerin. Mit der Regierung Schüssel I (ÖVP-FPÖ) wurde 2000 diese Eigenständigkeit beendet und das Aufgabengebiet „Frauenfragen“ Teil des Sozialministeriums. Frauenpolitik wurde auf verschiedene Bereiche verteilt: Soziales, Familie, Bildung und Gesundheit. Diese Aufteilung dauerte fast 20 Jahre. Seit Anfang 2018 ist die „Sektion Frauen und Gleichstellung“ wieder Teil des Bundeskanzleramts, zuvor gehörte sie u.a. zum Bildungsministerium.
Die Organisationseinheit hinter dem Frauenministerium: Die Frauensektion
Die Frauensektion wurde 1997 gegründet und zunächst im Bundeskanzleramt angesiedelt. Erste Leiterin der Sektion war Johanna Hoffmann. Im Jahr 2000 erfolgte die Eingliederung in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen. 2003 wurde die Frauensektion dem neu gegründeten Bundesministerium für Gesundheit und Frauen zugeordnet, wechselte jedoch 2007 erneut ins Bundeskanzleramt. Von März 2014 bis Juni 2016 war sie dem Bundesministerium für Bildung und Frauen zugeordnet. Anschließend, von 1. Juli 2016 bis 7. Jänner 2018, war sie wieder Teil des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen. Von Jänner 2018 bis März 2025 war die Frauensektion erneut im Bundeskanzleramt angesiedelt. Seit 1. April 2025 ist sie im neu gegründeten Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung integriert. Die Sektion für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung umfasst derzeit sechs Abteilungen und ein Referat.
Die erste Frauenministerin in Österreich 1990 Johanna Dohnal

1990 wurde ein eigenes Bundesministerium für Frauen im Bundeskanzleramt geschaffen. Johanna Dohnal wird erste Frauenministerin und übt das Amt bis 1995 aus.
„Frauen müssen für ihre Rechte selber kämpfen, geschenkt wird ihnen nichts, lautete Johanna Dohnals Credo. Sie selbst hat viele Kämpfe ausgefochten und wie keine andere die Frauenpolitik in Österreich geprägt. Unter Frauenpolitik verstand sie aktive Gleichstellungspolitik und setzte Themen wie Straffreiheit für Schwangerschaftsabbruch, Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen, Schutz vor Gewalt einschließlich sexueller Belästigung sowie Frauenquoten auf die politische Agenda.
Johanna Dohnal war eine überaus engagierte Politikerin, sie griff auch Forderungen der neuen (autonomen) Frauenbewegung auf, war unbequem, aber aufgrund ihrer Konsequenz sehr oft erfolgreich. „Sie hatte ein besonderes Talent für das Politische, ein feines Gespür dafür, was möglich war und ausgereizt, was gerade noch ging“, stellt die Historikerin Maria Mesner fest (zitiert in: diestandard, 18.3.2013).“ (Quelle: https://www.wien.gv.at/menschen/frauen/stichwort/politik/frauenpreis/preistraegerinnen/johanna-dohnal.html)
Weiterlesen:
https://www.wien.gv.at/menschen/frauen/stichwort/politik/frauenpreis/preistraegerinnen/johanna-dohnal.html
https://www.demokratiezentrum.org/bildung/ressourcen/themenmodule/frauenperspektiven/pionierinnen-in-der-politik/johanna-dohnal/
https://www.frauenmachengeschichte.at/johanna-dohnal/
https://kontrast.at/johanna-dohnal-biografie/
https://www.fembio.org/biographie.php/frau/biographie/johanna-dohnal/
Film „Die Dohnal“: https://filminstitut.at/filme/die-dohnal
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_%C3%B6sterreichischen_Frauenministerinnen

Entwicklung der Frauenvertretung im Nationalrat
Der Kampf um Gleichberechtigung von Frauen in der Politik war mühsam und langwierig. Der Frauenanteil im Parlament von nur 6,7 % zwischen 1919 und 1975 verdeutlicht die strukturelle Benachteiligung und den langsamen gesellschaftlichen Wandel. Erst ab 1975 setzte ein allmählicher Anstieg ein, der sich ab 1990 deutlich beschleunigte – also mit dem Beginn der XVIII. Gesetzgebungsperiode.
Der Kampf um Gleichberechtigung von Frauen in der Politik war mühsam und langwierig. Der Frauenanteil im Parlament von nur 6,7 % zwischen 1919 und 1975 verdeutlicht die strukturelle Benachteiligung und den langsamen gesellschaftlichen Wandel. Erst ab 1975 setzte ein allmählicher Anstieg ein, der sich ab 1990 deutlich beschleunigte – also mit dem Beginn der XVIII. Gesetzgebungsperiode.
2002: Erstmals ein Drittel weibliche Abgeordnete
Mit Beginn der XXII. Gesetzgebungsperiode (GP) am 20. Dezember 2002 überschritt der Frauenanteil im Nationalrat erstmals die symbolische Grenze von einem Drittel: 33,9 % der Abgeordneten – das entspricht 62 von 183 Sitzen – waren weiblich.
Rückgang ab 2006: Gleichberechtigung bleibt ein hartes Ringen
Nach den Nationalratswahlen 2006 ging der Anteil der Frauen erstmals seit Jahrzehnten wieder zurück. Zu Beginn der XXIII. GP waren nur noch 57 Frauen im Parlament vertreten, das entspricht einem Anteil von 31,1 %.
2008: Nur noch 50 Parlamentarierinnen
Mit Beginn der XXIV. GP sank der Frauenanteil weiter auf rund 27 % – lediglich 50 der 183 Abgeordneten waren Frauen. Dieser Rückgang markierte einen Tiefpunkt in der Entwicklung.
Erneuter Anstieg ab 2013
Zur XXV. GP (ab 2013) stieg der Anteil wieder auf etwa 33 %, mit 61 Frauen im Nationalrat. In der XXVI. GP erreichte der Frauenanteil mit 35 % (entspricht 65 Abgeordneten) einen neuen Höchststand.
2019: Rekordwert von fast 40 %
Mit Beginn der XXVII. Gesetzgebungsperiode im Jahr 2019 wurden 72 Frauen als Abgeordnete angelobt – das entspricht einem Anteil von 39,3 %. Damit erreichte der Frauenanteil einen historischen Höchststand. Zum Vergleich: Der Anteil der Frauen an der Gesamtbevölkerung liegt derzeit bei etwas über 50 %.
2025 aktuell
Stand 09.07.2025: Von den 183 Abgeordneten des Nationalrats sind derzeit 66 Frauen (36,07 %).
Frauenanteil nach Fraktionen
- Grüne: 9 von 16 Mandaten → 56,25 %
- NEOS: 8 von 18 → 44,44 %
- SPÖ: 17 von 41 → 41,46 %
- ÖVP: 19 von 51 → 37,25 %
- FPÖ: 13 von 57 → 22,81 % – am niedrigsten im Nationalrat
Weiterlesen:
https://www.parlament.gv.at/recherchieren/statistiken/personen-statistiken/frauen/NR
https://www.parlament.gv.at/recherchieren/statistiken/personen-statistiken/entw_frauen/NR
https://www.parlament.gv.at/fachinfos/rlw/Wie-steht-es-um-den-Frauenanteil-in-Parlamenten
Frauenanteil im Bundesrat
Höherer Frauenanteil im Bundesrat als im Nationalrat
Mit Ausnahme der ersten zehn Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg lag der Frauenanteil im Bundesrat über viele Jahrzehnte hinweg im Durchschnitt deutlich höher als jener im Nationalrat. Seit Mitte der 1950er Jahre überschritt er dauerhaft die Marke von 10 % und erreichte 1975 bereits 20 %. Bis 2022 stieg der Anteil kontinuierlich auf etwa 43 % an. Frauen sind heute in allen Ausschüssen des Bundesrats vertreten. In vielen dieser Gremien übernehmen sie auch führende Funktionen – sei es als Obfrauen, Obfrau- bzw. Obmannstellvertreterinnen oder Schriftführerinnen. Von den 60 Mitgliedern des Bundesrats sind derzeit 24 Frauen (40 %). Stand: 27.06.2025