Formen Gewalt Frauen 1

Formen von Gewalt

Frauen können von vielfältigen Gewaltformen auf körperlicher, sexueller, seelischer, ökonomischer oder sozialer Ebene betroffen sein. Übersicht über rechtliche Rahmenbedingungen und Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen.

Was ist häusliche Gewalt?

Häusliche Gewalt bedeutet Gewalt zwischen Menschen, die zusammenwohnen oder früher eine enge Beziehung hatten – zum Beispiel in der Familie oder in einer Partnerschaft. Häufig passiert sie zwischen Eltern und Kindern oder zwischen Partnern und Ex-Partnern.

Gesetze zum Schutz vor häuslicher Gewalt
Am 1. Mai 1997 trat das erste Gesetz zum Schutz vor Gewalt in Kraft. Es enthält drei wichtige Regeln, die betroffenen Personen schnell helfen sollen:

  • Betretungsverbot: Wenn jemand gewalttätig wird, kann die Polizei diese Person für bis zu 2 Wochen aus der gemeinsamen Wohnung wegweisen. Die Person darf die Wohnung in dieser Zeit nicht betreten. So gilt: „Wer schlägt, der geht.“
  • Einstweilige Verfügung: Wenn der Schutz länger nötig ist, kann das Opfer beim Gericht beantragen, dass die gewalttätige Person sich noch länger nicht nähern darf.
  • Gewaltschutzzentren: In jedem Bundesland gibt es eine Stelle, die Betroffenen hilft. Diese Zentren bieten Beratung und Unterstützung.

Neue Schutzmaßnahmen seit 2020 und 2021

  • Annäherungsverbot (ab 1. Jänner 2020): Die gewalttätige Person darf sich dem Opfer nicht mehr als 100 Meter nähern – egal wo das Opfer gerade ist.
  • Gewaltpräventionsberatung (seit September 2021): Wer ein Betretungs- und Annäherungsverbot bekommt, muss an einer sechsstündige „Gewaltpräventionsberatung“ teilnehmen. Diese hilft, zukünftige Gewalt zu verhindern. Hierfür sind Beratungsstellen für Gewaltprävention zustündig, diese arbeiten eng mit den Gewaltschutzzentren zusammen.
  • Weitere Informationen gibt es auf der Website des Bundeskriminalamts.

Schutz und Hilfe

Was ist sexuelle Gewalt?

Sexuelle Gewalt bedeutet: Eine Person wird gegen ihren Willen zu sexuellen Handlungen gezwungen. Oft kennen sich Täter und Opfer gut. Vor allem Frauen und Mädchen erleben sexuelle Gewalt. Das zeigen Studien aus Österreich und anderen Ländern. Viele Täter kommen aus dem Umfeld der betroffenen Frau – oft sind es der Partner oder Ex-Partner.

Was sagt das Gesetz zu sexueller Gewalt?
Im Strafgesetzbuch (StGB) gibt es verschiedene Regelungen zu sexueller Gewalt. Welche Straftat vorliegt, hängt davon ab, wie schwer der Übergriff war und ob Gewalt oder Drohung dabei war. Folgende Taten sind strafbar (Bereits der Versuch dieser Taten ist strafbar. Wichtig: Das Opfer muss sich nicht gewehrt haben. Ein Täter kann auch ohne Gegenwehr verurteilt werden):

  • Vergewaltigung
  • Geschlechtliche Nötigung
  • Sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person
  • Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung
  • Sexueller Missbrauch von minderjährigen Kindern
  • Sexuelle Belästigung

Informationen zu Sexualstraftaten, Strafverfahren und Opferrechten | sexuellegewalt.at
Datenlage: Delikte gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Sicherheitsbericht des Bundesministeriums für Inneres

Was gilt bei sexueller Belästigung im Alltag oder bei der Arbeit?
Das Gleichbehandlungsgesetz schützt vor sexueller Belästigung – zum Beispiel am Arbeitsplatz, im Supermarkt oder bei Veranstaltungen. Wenn jemand sexuell belästigt wird, kann er oder sie sich an die Gleichbehandlungsanwaltschaft wenden. Diese bietet kostenlose Beratung. Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, kann sich auch an die Gleichbehandlungsbeauftragten oder Frauenbeauftragten wenden.

Gleichbehandlungsanwaltschaft
Informationsmaterial zu sexueller und geschlechtsbezogener Belästigung
Sexuelle Belästigung nach dem Gleichbehandlungsgesetz und dem Strafgesetzbuch (PDF, 62 KB)

Beweise sichern
Es ist sehr wichtig, Spuren von Gewalt oder Verletzungen schnell und richtig zu sichern – zum Beispiel durch Fotos oder eine ärztliche Untersuchung. Diese Beweise helfen später vor Gericht bei einem Strafverfahren und können dann dem Opfer viele belastende Fragen ersparen. Beweise erhöhen auch die Chance, dass der Täter verurteilt wird. Wichtig zu wissen:

  • Verletzungen und Spuren sind oft nur für kurze Zeit sichtbar – manchmal nur wenige Stunden oder Tage.
  • Spuren dürfen nicht verwischt werden – also vorher nicht waschen oder duschen!
  • Wenn ein K.O.-Mittel verwendet wurde, kann es nur wenige Stunden lang im Blut nachgewiesen werden.
  • Auch andere Spuren (wie zerrissene Kleidung oder kaputte Gegenstände) sollten dokumentiert werden.
  • Kleidung sollte in einem sauberen Papiersack aufbewahrt werden – nicht in Plastik!

Auch wenn keine Anzeige erstattet wird, sollte man möglichst schnell eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen. So können die Beweise gesichert werden.

Schutz und Hilfe

Bei akuter Gefahr sofort den Polizeinotruf 133 wählen! Nach einem Übergriff ist das Krankenhaus oft die erste Anlaufstelle. Dort gibt es oft Ärztinnen und Ärzte, die genau wissen, wie Verletzungen richtig dokumentiert werden. Viele Krankenhäuser haben auch spezielle Gewaltschutz-Teams. Diese Teams arbeiten eng mit Beratungsstellen und anderen Hilfeeinrichtungen zusammen. In ganz Österreich gibt es viele Stellen, die Betroffenen und ihren Angehörigen helfen. Die Hilfe ist: kostenlos, auf Wunsch anonym, auch möglich, wenn keine Anzeige gemacht wird.

Häusliche Gewalt beginnt oft nicht mit Schlägen

Viele Menschen denken bei häuslicher Gewalt zuerst an blaue Flecken oder körperliche Verletzungen. Doch oft beginnt die Gewalt ganz anders – nämlich mit psychischer (seelischer) Gewalt. Betroffene erleben diese seelische Gewalt oft viele Monate oder sogar Jahre, bevor es zu körperlichen Angriffen kommt.

Psychische Gewalt erkennen

Oft merken Betroffene gar nicht, dass sie Gewalt erleben. Das liegt daran, dass viele Menschen ein falsches Bild von Gewalt haben. Auch Familie oder Freund*innen erkennen psychische Gewalt oft nicht – sie bleibt lange unbemerkt. Täter oder Täterinnen verhalten sich oft sehr geschickt. Nach außen wirken sie freundlich und hilfsbereit. So erscheinen Aussagen der Betroffenen unglaubwürdig. Viele Opfer haben dann Angst, dass ihnen niemand glaubt – sie ziehen sich zurück. Dadurch bekommen die Täter noch mehr Kontrolle.

Formen von psychischer Gewalt (auch genannt „Coercive Control“)
Psychische Gewalt kann viele Gesichter haben. Täter setzen oft mehrere dieser Methoden gleichzeitig ein, um das Opfer zu brechen und zu zermürben. Zum Beispiel:

  • Isolation: Die betroffene Person wird von Freund*innen oder Familie getrennt – durch Lügen, räumliche Trennung oder durch das Teilen eines einzigen Telefons.
  • Kontrolle des Alltags: Der Täter bestimmt, wo die Person hingeht, wen sie trifft oder was sie anzieht.
  • Kontrolle über Grundbedürfnisse: Zum Beispiel kein Essen geben oder nur zu bestimmten Zeiten.
  • Überwachung: Der Tagesablauf oder die Kommunikation werden beobachtet – mit Kameras oder Überwachungs-Apps.
  • Verweigerung von Hilfe: Zum Beispiel keine Arztbesuche erlauben.
  • Kontrolle des Sexuallebens
  • Ständige Beleidigungen: Die betroffene Person wird beschimpft, gedemütigt oder als wertlos bezeichnet.
  • Finanzielle Kontrolle: Der Täter gibt ein kleines Budget vor, versteckt das Geld oder verbietet ein eigenes Konto.
  • Traditionelle Rollenbilder: Die Frau soll nur Hausfrau und Mutter sein.
  • Kinder als Druckmittel: Die Kinder werden gegen die Mutter aufgehetzt.
  • Drohungen und Einschüchterung
  • Gaslighting: Der Täter verdreht die Realität. Zum Beispiel verändert er heimlich etwas in der Wohnung und behauptet, es sei immer so gewesen – so wird das Opfer verunsichert und zweifelt an sich selbst.

Folgen von psychischer Gewalt

Psychische Gewalt sieht man nicht so leicht wie körperliche Gewalt – aber sie ist genauso schlimm. Sie macht das Opfer innerlich abhängig, schwächt das Selbstwertgefühl und verändert das Denken und Handeln. Mit der Zeit fühlen sich Betroffene hilflos, kraftlos und unsicher. Ohne Hilfe von außen ist es für sie sehr schwer, aus der Gewalt auszubrechen. Und: Wer psychisch stark geschwächt ist, kann sich bei späterer körperlicher Gewalt nicht mehr gut wehren.

Was ist Stalking?

Stalking bedeutet: Eine Person wird wiederholt verfolgt, belästigt oder unter Druck gesetzt. Das passiert gegen ihren Willen und macht ein normales Leben für sie sehr schwer oder sogar unmöglich. Stalking kann zum Beispiel so aussehen:

  • Die betroffene Person wird ständig angerufen oder angeschrieben – über Telefon, E-Mail, SMS, WhatsApp usw.
  • Die stalkende Person sucht körperlich die Nähe – etwa durch Verfolgung mit dem Auto oder durch „Zufallsbegegnungen“.
  • Es werden intime Bilder oder Informationen veröffentlicht.
  • Es werden Dinge im Namen der betroffenen Person bestellt – zum Beispiel bei einem Versandhaus.
  • Es wird über Dritte versucht, Kontakt zur betroffenen Person herzustellen.

Rechtliche Regelungen

Seit 2006 ist Stalking in Österreich strafbar – durch das sogenannte Antistalking-Gesetz. Das bedeutet: Wer eine andere Person durch Stalking belästigt, kann bestraft werden. Außerdem können Betroffene beim Zivilgericht eine Einstweilige Verfügung beantragen. Diese schützt die Privatsphäre der betroffenen Person und verbietet der stalkenden Person weitere Kontaktversuche.

Was passiert nach einer Anzeige?
Wenn Stalking bei der Polizei angezeigt wird, wird das zuständige Gewaltschutzzentrum informiert. Dieses nimmt Kontakt mit der betroffenen Person auf und bietet Hilfe und Unterstützung an. Aber: Betroffene können sich auch jederzeit direkt an ein Gewaltschutzzentrum wenden – ohne vorherige Anzeige.

Stalking im Strafgesetzbuch:
Im Strafgesetzbuch (§ 107a StGB) heißt Stalking „Beharrliche Verfolgung“. Damit ist gemeint: Das Verhalten passiert immer wieder und über längere Zeit – und es schränkt das Leben des Opfers stark ein. Strafbare Handlungen können sein:

  • Jemand verfolgt die betroffene Person o. lauert ihr auf.
  • Jemand schreibt oder ruft die betroffene Person ständig an – auch über Dritte.
  • Jemand bestellt Dinge auf ihren Namen.
  • Jemand veröffentlicht private Bilder oder Infos – zum Beispiel im Internet oder auf Plakaten.

Strafe: Bis zu 1 Jahr Gefängnis. Wenn das Stalking länger als 1 Jahr dauert oder zu einem Suizidversuch oder Suizid führt, kann die Strafe bis zu 3 Jahre betragen. Wichtig: Stalking ist ein sogenanntes Offizialdelikt. Das heißt: Die Polizei muss handeln, sobald sie davon erfährt – auch ohne Anzeige der betroffenen Person.

Schutz und Hilfe

Was ist Gewalt im Netz (Cyber-Gewalt)?

Cyber-Gewalt wird über das Internet oder mit technischen Geräten ausgeübt. Sie passiert zum Beispiel auf sozialen Medien, per Handy oder Computer. Cyber-Gewalt kann sich gegen einzelne Personen richten – oder gegen ganze Gruppen, zum Beispiel Frauen. Wenn es sich um frauenfeindliche Inhalte handelt, spricht man auch von „Hass im Netz“. Dazu zählen:

  • Beleidigungen
  • Drohungen (z. B. Vergewaltigung oder Mord)
  • Bloßstellungen
  • Verbreitung von Lügen
  • Hasskommentare

Wer ist betroffen?

Vor allem Mädchen und Frauen erleben Cyber-Gewalt – oft durch Personen, die sie kennen, zum Beispiel den (Ex-)Partner oder Kollegen. Aber auch Fremde im Internet können Täter sein. Cyber-Gewalt kommt häufig zusätzlich zu anderen Formen von Gewalt vor – besonders in Paarbeziehungen. Neben psychischer, körperlicher oder sexueller Gewalt wird auch das Handy oder der Computer zur Kontrolle benutzt.

Beispiele für Cyber-Gewalt in Beziehungen (auch nach einer Trennung kann diese Form der Gewalt weitergehen)

  • Das Handy wird gehackt – die Täter lesen Nachrichten mit, hören Gespräche ab oder verfolgen den Standort.
  • WhatsApp-Chats oder Anruflisten werden kontrolliert.
  • Smart-Home-Geräte werden missbraucht, zum Beispiel: Musik wird nachts laut abgespielt, Türcodes oder die Heizung werden heimlich verändert.

Was zeigen die Studien?

Die Studie „Gewalt im Netz gegen Frauen und Mädchen in Österreich“ (2018) zeigt:

Daten zu Cyber-Gewalt im Kontext häuslicher Gewalt sowie zu spezifischem Missbrauch von technischen Geräten sind für Österreich noch nicht umfassend erforscht.

Nähere Informationen zur Rechtslage und (rechtlichen) Handhabe gegen Cyber-Gewalt:

Schutz und Hilfe

Was ist Frauenhandel?

Frauenhandel ist eine Form von Gewalt, bei der Frauen und Mädchen ausgenutzt werden. Die Täter machen dabei Geld auf Kosten der Betroffenen. Viele der betroffenen Frauen und Mädchen kommen aus armen oder instabilen Ländern. Sie können in ihrer Heimat oft nicht genug Geld verdienen. Deshalb werden sie mit falschen Versprechen ins Ausland gelockt – zum Beispiel mit angeblichen Arbeitsstellen oder Heiratsangeboten. Manchmal werden sie auch mit Gewalt verschleppt. Im Zielland werden sie dann zur Arbeit gezwungen – zum Beispiel in der Prostitution, Pflege, Haushalt, Ehe oder anderen Dienstleistungsbereichen wie Reinigung, Tourismus oder Landwirtschaft. Das Geld, das sie dabei verdienen, behalten meist die Täter.

Wie wird die Flucht verhindert?
Den Frauen werden oft direkt nach der Ankunft die Ausweise weggenommen. Sie dürfen die Wohnung nicht verlassen, werden überwacht, bedroht oder ihre Familien werden unter Druck gesetzt. Viele haben Angst, zur Polizei zu gehen. Wenn die Polizei sie aufgreift, aber nicht erkennt, dass sie Opfer von Menschenhandel sind, droht ihnen die Abschiebung in ihr Heimatland. Auch deshalb melden sich viele nicht bei den Behörden.

Gibt es Schutz für Betroffene?
Ja. Wenn eine Frau von Menschenhandel betroffen ist und nicht aus einem EU-Land kommt, kann sie eine besondere Aufenthaltsbewilligung „besonderer Schutz“ (§ 57 Asylgesetz) bekommen. Diese wird erteilt, wenn: sie gegen die Täter aussagen soll oder sie zivilrechtliche Ansprüche geltend machen möchte. Diese Bewilligung gilt während des laufenden Verfahrens. In besonderen Fällen kann sie auch darüber hinaus verlängert werden – zum Beispiel, wenn der Frau im Heimatland Gefahr droht.

Hilfe und Unterstützung

Die Interventionsstelle für Betroffene von Frauenhandel (IBF) hilft Frauen, die in oder nach Österreich gehandelt wurden – zum Beispiel für Prostitution, Ehe, Haushalt, Pflege oder andere Arbeiten. Außerdem gibt es im Bundeskriminalamt eine Hotline gegen Menschenhandel, die rund um die Uhr erreichbar ist – auch anonym.

Internationale Zusammenarbeit
Österreich arbeitet mit vielen anderen Ländern zusammen, um den Menschenhandel zu bekämpfen. Es gibt Abkommen mit den Nachbarländern, mit Staaten aus Osteuropa, sowie mit afrikanischen, asiatischen und amerikanischen Ländern. Seit 2010 gibt es die „Regionale Initiative gegen Menschenhandel“, die Strategien gegen Frauenhandel entwickeln will – gemeinsam mit den Nachbarstaaten Österreichs. Auf EU- und internationaler Ebene gibt es wichtige Gesetze und Regelungen, zum Beispiel:

Was ist traditionsbedingte Gewalt?

Zwangsheirat, Verschleppung und weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C) sind Beispiele für sogenannte traditionsbedingte Gewalt. Auch Gewalt im Namen der Ehre gehört dazu. Diese Formen von Gewalt gibt es oft schon seit vielen Generationen. Sie werden in manchen Gemeinschaften als „normal“ oder „richtig“ angesehen – obwohl sie schwere Menschenrechtsverletzungen sind.

Was steckt hinter dieser Gewalt?
Traditionsbedingte Gewalt hat nichts mit Religion zu tun. Sie entsteht aus bestimmten Werten und Regeln, die in einem sozialen Umfeld gelten – zum Beispiel in der Familie oder der kulturellen Gemeinschaft. Mit der Zeit haben sich solche Gewohnheiten verfestigt. Deshalb fällt es den betroffenen Gemeinschaften oft schwer, diese Praktiken als Unrecht zu erkennen.

Warum ist der Widerstand dagegen so schwierig?
Viele Menschen, die solche Gewalt ausüben, glauben, richtig zu handeln. Wer sich dagegen wehrt – etwa ein junges Mädchen, das nicht zwangsverheiratet werden will –, kann schwere Folgen erleben: Streit mit der Familie, Ausschluss aus der Gemeinschaft, Verlust von sozialen Kontakten, Gefahr für die eigene Sicherheit. Das macht es für Betroffene besonders schwer, sich Hilfe zu holen.

Schutz und Hilfe

Wichtig ist, dass Aufklärung und Bewusstseinsarbeit in den betroffenen Gemeinschaften stattfinden – und zwar langfristig und mit Respekt. Nur so können alte Gewaltstrukturen durchbrochen und verhindert werden.

Folgende Beratungsstellen bieten betroffenen Frauen und Mädchen spezifische Beratung und Unterstützung bei traditionsbedingter Gewalt:

Zwangsheirat und Verschleppung

Weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C)

Einige Krankenhäuser verfügen auch über spezialisierte Ambulanzen zu FGM/C. Nähere Informationen dazu bekommen Sie bei den genannten spezifischen Beratungsstellen.

Broschüren